Vorrausetzung ist die ärztliche Verordnung vom Hausarzt, Facharzt oder der Rentenversicherung.
Formular 56, angekreuzt Reha-Sport
Die Verordnung muss nach Besuch der Reha-Sprechstunde von der Krankenkasse genehmigt werden.
Danach ist der Reha-Sportler zur Gruppenkurs-Teilnahme berechtigt.
Vor der Übungsstunde wird mit der Unterschrift die Anwesenheit bestätigt. Sind alle verordneten Übungseinheiten absolviert, oder der Zeitraum abgelaufen, besteht die Möglichkeit eine Folgeverordnung zu beantragen, oder auf eigene Kosten weiter zu trainieren.
Privatpatienten haben auch die Möglichkeit, nach Beratung und Abklärung der Kosten, am Kurs teilzunehmen.
Voraussetzung ist auch hier die ärztliche Verordnung.
Wir beraten sie gerne!
Mehr Informationen im Flyer